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Voraussetzungen - Master in Pharmazie oder eidgenössisches Apothekerdiplom oder Master in Chemie, Biologie oder Human- bzw. Veterinärmedizin. Oft wird die Weiterbildung nach einem PhD gemacht, ist aber keine formale Voraussetzung. - Keine praktische Erfahrung notwendig. In der Regel haben die Kandidatinnen und Kandidaten aber einen bestimmten Bezug.
Mögliche Teilausbildungen - Klinische Chemie - Med. Mikrobiologie - Genetik (Zytogenetik und Molekulargenetik) - Hämatologie - Immunologie
Ausbildungsorte - Laboratorien der Universitäts-, Kantons- und Bezirksspitäler (unterschiedliche Kategorien bzgl. Zulassung als Weiterbildungsstätte. Die höchste Kategorie A ist nur den Universitätsspitälern und dem Kantonsspital Aarau vorbehalten). Ein bestimmter Anteil (rund 50%) der Weiterbildung muss in einer Weiterbildungsstätte Kat. A absolviert werden. - Privatlabors: Grössere Privatlabors bieten Weiterbildungsstellen an, können allerdings nur Kat. B Weiterbildungsstätten sein. D.h. das Curriculum ist unter Einbezug eines Weiterbildungsanteils an den Labors von Unispitälern einzuplanen.
Bei der FAMH existiert eine Liste der als Weiterbildungsstätten zugelassenen Labors. Diese Liste ist jedoch nicht öffentlich. Auf http://www.famh.ch/ existiert eine Stellenbörse, an welcher selten auch Weiterbildungsstellen (v.a. Fachbereich Med. Mikrobiologie) angeboten werden. Ansonsten führen Blindbewerbungen und informelle Bewerbungsverfahren meist zum Ziel.
Informationen über das Zentrallabor, dessen Organisation und allfällige Weiterbildungsstellen sind den Internetseiten der jeweiligen Labors und Spitäler zu entnehmen. Als Ansprechpersonen sind die jeweiligen akademischen Laborleiter zu kontaktieren. Kleinere Spitallabors werden durch einen FAMH-Laborleiter supervisiert und haben keinen vollamtlichen Laborleiter, entsprechend bestehen auch kaum Weiterbildungsstellen. Labors ohne vollamtlichen Laborleiter können maximal Weiterbildungskategorie C erlangen. Dauer - Monodisziplinär 3 Jahre (Klinische Chemie, Hämatologie, Mikrobiologie, Immunologie oder Genetik); Weiterbildungsreglement derzeit in Revision, evtl. künftig 4 Jahre. - Pluridisziplinär (alle Disziplinen inkl. Molekulargenetik, keine Zytogenetik) 5 Jahre - Die FAMH-Weiterbildung ist eine Vollzeit-Weiterbildung. Bei unbezahlten Weiterbildungsstellen müssen individuelle Lösungen zur Finanzierung gefunden werden, welche allenfalls begleitende Teilzeittätigkeit zulässt - Offiziell ist die Kombination mit einem Doktorat nicht vorgesehen. Gewisse universitäre Labors lassen aber eine Kombination unter entsprechender Verlängerung der Weiterbildungsdauer zu. Der Weiterbildungskommission gegenüber muss aber belegt werden, dass die Forschungstätigkeit gegenüber der Fach- und Führungsausbildung in der FAMH-Weiterbildung einen kleineren Anteil einnimmt.
Kosten und Finanzierung Falls eine bezahlte Weiterbildungsstelle verfügbar ist, ca. CHF 5'000.- bis 6'000.- monatlich, an Privatlabors vergleichbar. Oft muss aber, v.a. bei der pluridisziplinären Weiterbildung, etwa die Hälfte der Weiterbildung an unbezahlten Stellen absolviert werden. Gewisse Privatlabors garantieren für die Dauer der Weiterbildung ein bestimmtes monatliches Einkommen während der gesamten Weiterbildungsdauer unter der Voraussetzung, dass man sich zur Weiterarbeit im entsprechenden Labor nach Abschluss der Weiterbildung verpflichtet.
- Seminare des tronc commun (ca. 10 – 20 Seminartage über die gesamte Weiterbildungsdauer verteilt, Kosten ca. CHF 250.- / Tag) - Zusätzlich tronc commun facultatif, meist industriegesponserte Weiterbildungsveranstaltungen mit einem Unkostenbeitrag von ca. CHF 80.- / Tag - Aufnahmeprüfung: ca. CHF 200.- - Abschlussprüfung: CHF 500.- (monodisziplinär) bzw. CHF 1000.- (pluridisziplinär)
Ausbildungsbeginn Vor Ausbildungsbeginn muss eine Aufnahmeprüfung absolviert werden (mündlich, 5 Termine jährlich auf http://www.famh.ch/ > Weiterbildung > Aufnahmeprüfungen zur FAMH-Weiterbildung). Sind die Termine für die Prüfungen ausgebucht, kann dem Generalsekretariat ein früherer Weiterbildungsbeginn zur Kenntnis gebracht werden, der in der Regel von der Weiterbildungskommission rückwirkend anerkannt wird. Es ist allerdings schwierig bis kaum möglich, Weiterbildungsaktivitäten welche nicht vorgängig geplant und der Kommission vorgelegt wurden anerkennen zu lassen.
Anmeldung Ja. Aufnahmeprüfung.
Prüfung Aufnahmeprüfung (der Kandidat bzw. die Kandidatin wird über die in Anhang I des Weiterbildungsreglementes aufgeführten „Vorausgesetzten Grundkenntnisse“ geprüft, (http://www.famh.ch/diplfamh10_d.htm).
Nützliche Links Offizielle Webseite der FAMH: http://www.famh.ch/ Schweizerische Union für Labormedizin: http://www.sulm.ch/
Absolvent der Ausbildung aller Teilgebiete für Fragen Philipp Walter, philipp.walter (at) unibas.ch
Kontaktperson bei der FAMH Generalsekretärin der FAMH Frau Marianne Amiet Rosenweg 29 CH-4500 Solothurn Tel. 032 621 85 05 E-Mail info (at) famh.ch
Überprüft durch Philipp Walter, eidg. dipl. Apotheker, Laborspezialist FAMH, 16. Februar 2010 |